AVM Harnisch | betriebliche Vorsorge
bBU
betriebliche BerufsUnfähigkeit
Sind Sie als Unternehmen gegen den Verlust der Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter abgesichert?
Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern erhalten nur noch eine sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ (EMI-Rente). Dabei kann der Gesetzgeber auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen. Die bisher ausgeübte Tätigkeit und die bisherige Ausbildung werden dabei nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Wer noch sechs Stunden oder mehr am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, gilt als nicht erwerbsgemindert.